Ablauf und Umfang einer Beratung, Therapie oder eines Coachings

Sich Hilfe zu suchen ist ein Zeichen von Mut und Lebenskraft

Ablauf und Umfang einer Beratung, Therapie oder eines Coachings

Sie fragen sich, wie eine Beratung abläuft? Keine Sorge – mit dieser Frage sind Sie nicht allein. Keine Therapie ist wie die andere. Wie viele Sitzungen eine im Verlauf einer Beratung sinnvoll sind, ist natürlich ganz unterschiedlich und hängt auch vom gewünschten Ergebnis ab. Daher bespreche ich die Vorgehensweise zunächst eingehend mit Ihnen zusammen und Sie selbst können über die Anzahl und die Frequenz der Sitzungen mitbestimmen. Manchmal werden nur 3 bis 5 Sitzungen benötigt – möglicherweise zeigt sich, dass 5 bis 10 Sitzungen erforderlich sind. Pro Einzelsitzung werden 60 Minuten anberaumt, für ein Paar- oder Familiengespräch werden 90 Minuten eingeplant.

Diskretion Schweigepflicht

Alle Informationen und Dinge, die Sie mir im Laufe unserer Gespräche anvertrauen, werden absolut vertraulich behandelt. Nur wenn Sie mich aktiv und auf eigenen Wunsch von meiner Schweigepflicht entbinden, darf und würde ich Informationen an Dritte weitergeben, denn natürlich unterliege ich auch als Heilpraktikerin der gesetzlichen Schweigepflicht.

 

Heilversprechen

Sämtliche auf dieser Webseite aufgeführten Angaben dienen Klienten und Interessierten als Hilfestellung und Information. Ein Heilversprechen sowie eine Linderung/Besserung des Krankheitszustandes kann nicht abgeleitet oder garantiert werden.

Behandlungskosten

Leider werden die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Es besteht jedoch bei einigen Krankenkassen die Möglichkeit, mit einer Zusatzversicherung eine Kostenübernahme zu erwirken. Hierzu beschaffen Sie am besten bereits vor Beginn der Behandlung alle Informationen. Als privat krankenversicherte Person übernehmen Sie die Behandlungskosten immer in vollem Umfang. Auch Paartherapien, Coaching, Supervision und Selbsterfahrungen sind leider grundsätzlich privat zu tragen.

Ihre Vorteile als Selbstzahler in einer Privatpraxis

  • Sie haben eine größere Auswahl bei der Suche nach Therapeuten/Beratern (nicht nur Psychotherapeuten, sondern Traumatherapeuten, Familientherapeuten, Körperpsychotherapeuten).
  • Sie bevorzugen eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Therapie und können zwischen vielen psychotherapeutischen Methoden/Techniken frei wählen.
  • Sie können die Dauer der Therapie und die Häufigkeit der Sitzungen selbst bestimmen.
  • Sie finden eher einen Therapeuten in Ihrer Nähe.
  • Sie haben meist eine kürzere Wartezeit auf ein Erstgespräch und müssen nicht monatelang auf einen Therapieplatz warten.
  • Sie müssen keine mehrwöchige Unterbrechung einer gerade begonnenen Therapie bis zu einer Bewilligung der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse befürchten.
  • Gesetzliche Krankenversicherungen zahlen nur bei sogenannten „Störungen mit Krankheitswert“. Bei Selbstzahlern dagegen gibt es keine Bedingungen bezüglich Ihres Anliegens und es muss auch kein Bericht verfasst werden, in dem steht, wie „krank“ Sie sind.
  • Sie genießen absolute Vertraulichkeit gegenüber Ihrer Krankenkasse, Institutionen und Dritten. Ihr Name kommt in keine Krankenkassenakte. Damit umgehen Sie eine Selbstauskunft über eine Psychotherapie bei Abschluss von Versicherungen, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen (wie z. B. eine private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung). Eine Psychotherapie im Fragezeitraum kann einen Abschluss verhindern oder zu deutlichen Mehrzahlungen führen. Das Umgehen einer Selbstauskunft über eine Psychotherapie kann auch bei der Bewerbung in bestimmten Berufen wichtig sein. Für die Kostenübernahme einer kassenfinanzierten Psychotherapie muss eine psychologische Störung mit Krankheitswert diagnostiziert werden. Dies ist beispielsweise für den späteren Abschluss einer Lebensversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder für eine Verbeamtung (z. B. Lehramt) relevant, denn es werden z. Zt. Angaben über Behandlungen der letzten 2 bis 5 Jahre abgefragt. Zudem wird Ihnen ein hoher bürokratischer Aufwand bzw. Unterbrechungen zu Beginn und während der Therapie durch langwierige Antragsverfahren erspart
     
  • Sie erhalten bei mir auch eine Therapie oder Beratung, falls Sie sich als Kassenpatient in der zweijährigen Sperrfrist durch eine abgebrochene oder beendete Psychotherapie befinden.

Heilpraktiker-Rechnungen sind steuerlich absetzbar

Sie können die Honorare, die Sie für psychotherapeutische Behandlungen gezahlt haben, als sogenannte Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Das Finanzgericht Münster hat entschieden (Az: 3 K 2845/02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastungen“ (§ 13 Abs. 3 SGB V) anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der Gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt werden. Für die Abziehbarkeit der Kosten kommt es nach Meinung der Münsteraner Richter nicht darauf an, ob die Krankenkassen eine Kostenbeteiligung übernehmen oder nicht, sondern einzig darauf, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt.